Downloads für Eltern
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Dokumente zum Download bzgl. unserer Kindertageseinrichtungen.
Notbetreuung in für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 und der Kindergartenkinder in den städtischen Einrichtungen
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt. Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an.
Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe, z.B. pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren, vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich.
Wie ist die Aufnahme in die Notbetreuung zu „beantragen“?
Im Bildungszentrum Niederstetten ist eine entsprechende Notbetreuung organisiert.
Die Informationen hierzu erhalten sie, direkt auf der Homepage der Schule: www.bildungszentrum-niederstetten.de
In den städtischen Kindergärten wird es in jeder Einrichtung eine Notbetreuung geben. Die Betreuung erfolgt zu den gewohnten Betreuungszeiten des Kindes, an den Tagen, an den die Eltern in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Um das Ganze personaltechnisch planen zu können, müssen Kinder 48 Stunden vor Ihrem ersten Besuch per E-Mail (carolin.haas(@)niederstetten.de) formlos angemeldet werden. Für den kommenden Montag, den 11.01.2020, muss die Anmeldung bis Freitag, den 08.01.2020 um 11.30 Uhr per E-Mail bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Die Eltern müssen, in der ersten Betreuungswoche eine Bescheinigung ihres Arbeitsgebers über deren Unabkömmlichkeit sowie über die genauen Arbeitszeiten vorlegen. Das Formular hierfür erhalten Sie auf der städtischen Homepage (siehe oben) oder bei der jeweiligen Einrichtungsleitung.
Grundsätzlich können Kinder die Notbetreuung nur während der bescheinigten Arbeitszeit der Eltern besuchen. Während der Notbetreuung können wir kein warmes Essen im Kindergarten anbieten, daher muss den Kindern ein entsprechendes Vesper mitgegeben werden.
Im Moment kann zu den Kosten der Notbetreuung keine Auskunft gegeben werden. Sobald hier eine Entscheidung des Landes vorliegt, werden wir die Eltern darüber informieren.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Stadt Niederstetten, Frau Haas unter der genannten E-Mailadresse zur Verfügung.