Angaben zu den Erziehungsberechtigten:
Zweiter Erziehungsberechtigter
Hinweise:
Ein Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung besteht nicht.
Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindergartengesetzes und nach
den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung oder entsprechend die Untersuchungsergebnisse
U7/U8 sind bei der Kindergartenleitung vorzulegen.